Preisfehler? Lego City Tiefsee-Expeditionsschiff (60095) für 24,98€

8. März 2016 |   Anzeige 56 Kommentare

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Bei MyTime bekommt ihr zu Zeit das Lego City Tiefsee-Expeditionsschiff (60095) für 24,98€ inklusive Versand.

In den 27 Kundenrezensionen bei Amazon bekommt dieses Set im Durchschnitt sehr gute 4,9 von 5 Sterne.

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Wer über 40€ Bestellwert kommt, kann sich für den Newsletter anmelden und mit dem Gutscheincode für die Anmeldung weitere 5€ sparen.

Da die Ersparnis aber so hoch ist, riecht es sehr nach einem Fehler. Nehmt es also bitte sportlich, falls die Bestellung storniert wird.

Produktdetails:

  • Enthält 7 Minifiguren mit passender Ausrüstung: 2 Besatzungsmitglieder, 4 Taucher und einen Tiefseetaucher
  • Expeditionsschiff, Forschungs-U-Boot mit kuppelförmigem Cockpit, Unterwasserfahrzeug
  • Schiffswrack mit Einstürz-Funkion, Haikäfig, Seetang, Schwertfisch, Krake, weißer Hai und 2 graue Haie
  • Expeditionsschiff verfügt über eine Seilwinde, ein Steuerhaus, Kabinen unter Deck und ein Rettungsboot
  • Zubehör: 2 Becher, Funkgerät, Fernglas, Schweißgerät, 2 Kisten, Rettungsring und 16 Goldbarren
  • Geh an Bord des Tiefsee-Expeditionsschiffs und begib dich auf hohe See

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Über den Autor: Markus (Dealgott.de)

Neben der Schnäppchenjagd, die ich hier nun seit 2014 als Aushilfsredakteur am Wochenende betreibe, habe ich einen Faibel für die Fotografie und treibe mich sonst gerne auf Bier-Tastings herum. Solltet ihr mal Fragen haben, dann könnt ihr mich gerne kontaktieren.

Kommentare

  1. Preis passt hat problemlos geklappt. Soll am 10.03. per Dhl kommen. Wenn kein Storno kommt, ist es ein Superschnäppchen und Sohnemann hat sein Geburtstaggeschenk.

  2. Haben’s gemerkt 🙁 … Lego 75104 war mit 9,99 ausgezeichnet 🙂 … mal abwarten !!!

  3. aha, wenn ich in das konto reingehe, heisdt es beim auftragsstatus das der artikel leider nicht mehr verfügbar ist!!!! Schade!

  4. Ein Auszug der AGBs… Die Bestellbestätigung selbst stellt noch keine Annahme des Angebots dar, es sei denn, diese beinhaltet eine Zahlungsaufforderung. Mit der Annahme durch Bünting E-Commerce GmbH & Co. KG ist der Kaufvertrag geschlossen. Sofern unmittelbar nach Abschluss des Bestellvorgangs der Bezahlvorgang eingeleitet wird, so kommt der Vertrag mit Abschluss des Bezahlvorgangs zustande.

  5. Denke ja… Ich habe mehrere verschiedene Lego-Packungen bestellt 🙂 zB. 75104 für 9,99 Euro!

  6. Sofern es sich um eine irrtümliche Eingabe handelt, kann der Vertrag angefochten werden, allerdings müsste dies unverzüglich erfolgen. Ich hoffe mal darauf, dass ich das Schiff bekomme, würde es allerdings sportlich sehen, wenn die Bestellung storniert würde…

  7. Sollte die Ware nicht geliefert werden ist dieses eine sehr schlechte Werbung! Wenn die Ware zum versprochenen Termin eintrifft, ist verlass auf die Firma! Ich werde dann in Zukunft dort meine Ware bestellen ,da ich mit anderen schlechte Erfahrungen gemacht habe. Nehmen wir an ich benötige einige Zutaten bis Samstag da ich für meine Gäste kochen möchte….und die Zutaten kommen nicht da ein Preisfehler sich eingemogelt hat ??? Sehr Übel!!!

  8. Meine Fresse! Immer das AGB-Gewühle wenn mal ein, hier offensichtlicher, Preisfehler auftritt. Die Leute drehen ja fast durch hier. Die Einleitung des Bezahlvorganges seht ihr eh nicht. Erst wenn es vom Konto abgebucht wird. Und das passiert bei Bestellungen über Amazon immer erst wenn die Ware versandfertig bereitsteht. Also ist bis dahin noch kein Vertrag zustande gekommen. @Jabadaba: Wenn du so kochst, wie du dich hier aufführst, sollten die Gäste froh sein, dass es nichts gibt. PS: Bei Preisfehlern immer den letzten Satz mitlesen. Stornierung sportlich nehmen!

  9. Ich würde mir einfach mal ein wenig unternehmerisches Denken bei Kunden wünschen. Wenn ich in der Situation bin, dass ich einen Preis falsch eingegeben habe, dann gibt es letzten Endes zwei Möglichkeiten, nämlich entweder ich beiße in den sauren Apfel und mache den Verlust (und darauf darf man als Kunde durchaus hoffen), oder aber ich storniere die Bestellungen, weil mir der Verlust zu hoch ist. Wenn da jetzt gestern 10 oder mehr Bestellungen eingegangen sein sollten, dann bedeutet das im Ergebnis einen Verlust von ein paar hundert Euro, und damit meine ich nicht entgangenen Gewinn, sondern echten Verlust…

  10. FLAA hier regt sich keiner auf aber bei einer Zahlung über paypal ist diese sofort erfolgt. Damit ist ja wohl alles klar und der Kafen hat in dem Fall pech gehabt

  11. Amazon?? @FLAA …. über MyTime ging das ! Bezahlvorgang vollständig abgeschlossen mit Bestätigung (PayPal) . Der Vertrag ist Rechtskräftig 🙂 !!!

    1. Kann trotzdem angefochten werden, glaub’s mir… und rechtskräftig ist ohnehin der falsche Begriff 😉 Aber hoffen wir alle mal, dass wir das gute Teil bekommen, ich würde mich jedenfalls wie Bolle freuen, aus dem Legoalter 3-99+ werde ich jedenfalls so schnell nicht rauskommen…

  12. „Der Kaufvertrag kommt mit dem Versand der Ware zustande“, steht so in der Bestätigungsemail. Insofern locker bleiben und auf Versand hoffen

  13. Hier hackt keiner auf den AGBs herum sondern AGBs sind dafür da um Klarheit zwischen beiden Parteien zu schaffen. Wäre es umgekehrt würde es der Verkäufer auch nicht sportlich sehen !

  14. Habe grade eine mal bekommen das es ein fehler sei etc und daher kein Versand erfolgt zu dem preis sondern 99€…

  15. Storno. mn ich habe mit Paypal bezahlt wo finde ich das genau in AGB

  16. Ein Auszug der AGBs… Die Bestellbestätigung selbst stellt noch keine Annahme des Angebots dar, es sei denn, diese beinhaltet eine Zahlungsaufforderung. Mit der Annahme durch Bünting E-Commerce GmbH & Co. KG ist der Kaufvertrag geschlossen. Sofern unmittelbar nach Abschluss des Bestellvorgangs der Bezahlvorgang eingeleitet wird, so kommt der Vertrag mit Abschluss des Bezahlvorgangs zustande.

  17. Huhu…. Die „Stornierungen “ sind so nicht gültig. Wer den Bezahlvorgang abgeschlossen hat kann sich freuen . Das zurückhalten der Ware bzw. Artikel nicht mehr vorrätig deklarieren nachdem der angebliche Systemfehler entdeckt wurde , ist nicht zulässig. Selbst wenn mytime den Kaufvertrag anfechten sollte , hat dies kein Gewicht vor Gericht. Es gelten IMMER die AGBs vom Händler . Ich habe dementsprechend auf die Email von mytime geantwortet und werde auf meinen Bestellungen , wenn auch Gerichtlich , bestehen ! War nicht und bleibt auch nicht der einzigste Händler den ich damit zur Rechenschaft gezogen habe . Ich hasse es wenn Verträge nicht eingehalten werden !!! Wofür gibt’s Verträge? Nene , nicht mit mir ….wenn das so weiter geht dann muss ich ja auf meine Lebensversicherung bangen…. Ist ja schließlich auch ein Vertrag!!!!

  18. Es kommt rechtlich darauf an, ob der Händler eine Bestelleingang als Email geschickt hat oder eine Bestellbestätigung. Nur bei einer Bestellbestätigung ist ein rechtskräftiger Vertrag abgeschlossen worden. Und nur so einer kann vor Gericht angefochtenen werden. Ein Angebot und eine Angebot annehme ist noch keine Einwilligung des Händlers. So ist erst mit der Bestellbestätigung Eingewilligt. Nur als Info, bevor unnötig Energie in Anwälte fließen.

  19. Bitte, hört auf, infundierte und juristisch vollkommen sinnfreie Ausführungen zu machen. Ja, die Verträge morgen zustande gekommen sein, aber natürlich kann der Händler anfechten, wenn er bei Einstellung des Angebots einem Irrtum unterlag. Das muss er auch nicht vor Gericht machen, sondern kann es formlos per Email erledigen. Wer das gute Teil zu dem Preis haben möchte, muss selbst vor Gericht auf Erfüllung klagen. Viel Spaß dabei, Chancen sind quasi Null. Ich hätte es auch gerne zu dem Preis gehabt, aber damit muss man halt leben. Gute Nacht!

  20. Hatte auch sofort mit PayPal bezahlt. Daher habe ich auf das Schreiben geantwortet, das ich auf Erfüllung bestehe mit Zitat aus ihren AGBs. Heute kam die Rückerstattung über PayPal. Wie wäre es mit einer Sammelklage? ?

  21. Ihrem Einspruch bzgl. der Zahlung via paypal wurde stattgegeben. Der Kaufvertrag ist laut unseren AGB somit zustande gekommen. Der Versand der Ware erfolgt nächste Woche.

    Mit freundlichen Grüßen

    Ute Heinemann

    Geht doch 🙂 danke für den Tip mit den AGBs von hier, Sohnemann freut sich schon wie eib Schnitzel

  22. Soso….wer hat da nun Recht ??? Habs ja schon von Anfang geschrieben….MyTime muss ausliefern!!!

  23. Wer hat noch Widerspruch eingelegt und ist damit durch gekommen? Auf was für eine Stelle in den Agbs habt ihr euch bezogen?

  24. sind wir jetzt schon so weit Händler aufgrund von PreisFEHLERN zu verklagen? Sparen geht okay, aber auf Kosten des Unternehmens.. Nein danke. Es sollte jedem klar sein, dass das Unternehmen bei den Preis keinen Gewinn macht..

  25. So wie alle hier habe ich auch ein Storno und ne Rückerstattung bekommen. Gehe aber auch in den Widerspruch und bestehe auf Lieferung. Also ich verstehe die AGB‘ so, wenn diese Bünting GmbH es annimmt und es kommt zu Abschluss der Zahlung, Bestätigung durch PayPal, kommt es zum Kaufvertag ohne wenn und aber. Ich warte mal ab was jetzt von der „Gegenseite“ kommt.

  26. An @Dave, der Unternehmer trägt Gewinn und Verlust. Das es ein Fehler war ist dessen Problem und nicht des Kunden, dafür gibt es die AGB. Wäre es andersrum, die Firma würde auch nicht einfach sagen. „Ach herrje ein Fehler bei der Bezahlung, da sehe ich drüber weg“.

  27. §119 BGB (Erklärrungsirrtum) gilt für beide Seiten, darüber hinaus gibt es Kulanz und für den Kunden das Fernabsatzgesetz – your turn

  28. btw. die AGB sind das, was der Händler gerne hätte, da kann er schreiben was er will, aber genauso oft, werden die von Gerichten wegen Unwirksamkeit zurechtgestutzt, und ja auch hier gilt der § 119 BGB

  29. Nana, hat sich die Schnäppchen-Scene schon aufgelöst ? Mit Datenübermittlung und Rückfrage an die entsprechende Anwaltskanzlei liegt einer erfolgsversprechenden Klage nichts im Wege sofern MyTime nicht binnen 7 Tage reagiert und Einlenkt . Und ja , die Anwaltskanzlei bekommt nur bei Erfolg ihren Verdienst das im übrigen sowieso zu lasten von MyTime geht . Ich werde dies aus folgenden Grund tun : Der Kundenservice der so unverschämt mit Kunden umgeht , bloßstellt und nicht mal in irgendeiner Art und Weise versucht die Sache zur Zufriedenheit beide Seiten zu klären, hat es nicht anders Verdient.

  30. Ich habe sie in Verzug gesetzt ebenfalls mit 7 Tagesfrist, mal schauen was kommt.

  31. @anklami… ist meiner Meinung nach ne Sache der Moral. Wäre ich an der Stelle des Händlers, würde ich mir wünschen, dass die Kunden von einer Klage absehen. Eigentlich traurig, dass es so wenige sind, die so denken..

  32. Moin, hat jemand inzwischen mal eine Reaktion bzw. die Ware von MyTime erhalten ?

  33. Bestellung ist komplett am Donnerstag dieser Woche bei uns eingetroffen. Sowohl Expeditionsschiff für Sohnemann als auch die Star-Wars-Sets für mich 🙂 ist

  34. Hallo,
    hat noch jemand seine Ware erhalten oder ist Franz der Einzige?
    Gruß Pattowitsch

  35. MyTime zeigt keine Reaktion! Wie der Kundenservice von MyTime mit ihren Kunden umgeht ist der Oberhammer!!! Das ganze liegt hier alles schriftlich und wartet nur noch auf eine eventuelle „Einigung“ von MyTime ! Diese Plattform ist dem Untergang geweiht, sollten sie weiter so Kundenunfreundlich sein . Um dem ganzen noch einem draufzusetzen…, habe ein Freund beauftragt einige Artikel dort zu bestellen und ihn gebeten einen Artikel zu Reklamieren. Das ganze ist jetzt 2 Wochen her….und siehe da , wie erwartet! Auch keine Reaktion in irgendeiner Form! Wie gesagt….so wirtschaftet sich MyTime selbst herunter!

  36. Moin, habe bis heute keine Reaktion auf meinen Widerspruch bezüglich der Stornierung von MyTime bekommen. Kundenservice ist was anderes. ?

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