Black Friday Marke gelöscht: Darf man den Begriff 2026 nutzen?

16. Oktober 2026 |   Anzeige Keine Kommentare
Das DealGott-Maskottchen hebt erleichtert den Richterhammer, daneben schwarze Einkaufstüten
Symbolbild – KI-generiert / DealGott

Ja, „Black Friday“ darf heute jeder verwenden: Die deutsche Wortmarke ist endgültig gelöscht, der Bundesgerichtshof hat das am 29. Juni 2023 bestätigt, im Register des Deutschen Patent- und Markenamts steht sie seit dem 9. August 2024 als gelöscht. Damit endet ein Streit, der Händler und Deal-Seiten jahrelang verunsichert hat, auch uns. Was erlaubt ist, worauf ihr bei Black-Friday-Rabatten trotzdem achten solltet und warum ihr bei DealGott so lange „Schwarzer Freitag“ gelesen habt, steht hier. Stand: Oktober 2026.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Wortmarke „Black Friday“ ist gelöscht, BGH-Beschluss vom 29.06.2023, Löschung im Register am 09.08.2024.
  • Abmahnungen oder Lizenzforderungen wegen des Begriffs gab es ab 2016, heute gibt es dafür keine Grundlage mehr.
  • Black Friday 2026 ist am 27. November, Cyber Monday am 30. November.
  • Für Rabatte gelten weiter die normalen Regeln: Streichpreise müssen sich auf den niedrigsten Preis der letzten 30 Tage beziehen.
  • Bei Online-Käufen gilt auch am Black Friday euer Widerrufsrecht von 14 Tagen, dazu kommen 2 Jahre Gewährleistung.

Darf man „Black Friday“ verwenden?

Ja, ohne Einschränkung. Händler dürfen ihre Aktionen „Black Friday“ nennen, Deal-Seiten und Medien dürfen darüber schreiben, und ihr dürft den Begriff natürlich auch privat nutzen, etwa in einer Kleinanzeige. Eine eingetragene deutsche Wortmarke, auf die sich jemand berufen könnte, gibt es nicht mehr.

Laut Händlerbund sind auch Abwandlungen wie „Black November“ möglich, solange sie nicht selbst als Marke eingetragen sind. Gleiches gilt für bekannte Begriffe wie „Black Week“ oder „Cyber Monday“, die Händler schon während des Streits gern als Ausweichnamen genutzt haben.

Warum hat DealGott jahrelang „Schwarzer Freitag“ geschrieben?

Aus Vorsicht vor Abmahnungen. Solange die Marke eingetragen war, verlangte die Inhaberin, die Super Union Holdings aus Hongkong, von Firmen, die mit „Black Friday“ warben, Lizenzgebühren oder mahnte sie ab. Ob das am Ende vor Gericht Bestand haben würde, war lange offen, und eine Abmahnung kostet schnell mehrere Tausend Euro.

Wir haben deshalb in unseren Deals jahrelang „Schwarzer Freitag“ geschrieben. Das klang zwar etwas holprig, war aber auf der sicheren Seite. Viele Händler sind ähnlich ausgewichen, auf „Black Week“, „Sale Friday“ oder eigene Aktionsnamen. Seit die Löschung endgültig ist, schreiben wir wieder ganz normal Black Friday.

Wie lief der Streit um die Marke „Black Friday“?

Über rund sieben Jahre und durch mehrere Instanzen. Am Ende ist die Marke aus zwei Gründen weggefallen: Für Handels- und Werbedienstleistungen rund um Elektro- und Elektronikwaren war der Begriff nicht schutzfähig, für alle übrigen Waren und Dienstleistungen ist sie verfallen, weil niemand sie dafür als Marke benutzt hat.

Datum Was passiert ist
ab 2016 Super Union Holdings geht gegen Firmen vor, die mit „Black Friday“ werben, Lizenzen vertreibt die Black Friday GmbH aus Wien
März 2019 Das Deutsche Patent- und Markenamt löscht die Marke auf Löschungsanträge hin, die Inhaberin legt Beschwerde ein
27.05.2021 Der BGH bestätigt die Löschung für Handels- und Werbedienstleistungen rund um Elektro- und Elektronikwaren (Az. I ZB 21/20)
14.10.2022 Das Kammergericht Berlin erklärt die Marke wegen Nichtbenutzung für verfallen (Az. 5 U 46/21)
29.06.2023 Der BGH weist die Nichtzulassungsbeschwerde der Inhaberin zurück (Az. I ZR 184/22), die Löschung ist endgültig
09.08.2024 Die Marke wird im Register des DPMA als gelöscht eingetragen

Interessant ist die Begründung des BGH von 2021: Ein Begriff muss für die Allgemeinheit frei bleiben, wenn schon bei der Anmeldung absehbar ist, dass er künftig die angebotenen Waren oder Dienstleistungen beschreibt. Genau das hat das Gericht bei „Black Friday“ für Handel und Werbung rund um Elektronik angenommen, weil es dort schon seit 2008 Rabattaktionen unter diesem Namen gab. Die Verfallsklage führte der Betreiber von blackfriday.de, die Löschung beantragt hatten außerdem unter anderem PayPal, Puma, New Yorker und Tom Tailor.

Wann ist Black Friday 2026?

Am Freitag, den 27. November 2026, Cyber Monday folgt am 30. November. Black Friday ist immer der Freitag nach dem amerikanischen Thanksgiving, das auf den vierten Donnerstag im November fällt.

Viele Händler starten aber schon eine Woche früher und lassen ihre Aktionen bis zum Cyber Monday laufen. Welche Händler wann starten, haben wir in unserem Beitrag Black Friday 2026: Datum, Händler-Termine und echte Rabatte zusammengestellt.

Welche Regeln gelten für Black-Friday-Rabatte?

Dieselben wie an jedem anderen Tag, der Name ändert daran nichts. Wichtig sind vor allem drei Punkte:

  • 30-Tage-Preis: Wirbt ein Händler mit einer Preissenkung, muss sich der Rabatt auf den niedrigsten Preis beziehen, den er in den 30 Tagen davor verlangt hat (§ 11 Preisangabenverordnung). Wer den Preis kurz vor Black Friday anhebt, kann damit also keinen höheren Rabatt ausweisen.
  • UVP-Vergleiche: Eine unverbindliche Preisempfehlung darf nur als Vergleich dienen, wenn sie aktuell besteht. Eine längst überholte UVP als „Mondpreis“ ist unzulässig.
  • Befristete Aktionen: Ist ein Preis bis zu einem bestimmten Tag beworben, darf die Aktion nicht ohne triftigen Grund einfach verlängert werden.

Euer Widerrufsrecht und die Gewährleistung gelten bei Black-Friday-Käufen unverändert. Online habt ihr 14 Tage Zeit für den Widerruf, auch wenn der Artikel reduziert war, und 2 Jahre Gewährleistung bei Mängeln.

Hand trägt mehrere schwarze Einkaufstüten in einer herbstlichen Einkaufsstraße
Symbolbild – KI-generiert / DealGott

Woran erkennt ihr echte Black-Friday-Deals?

Am Preisverlauf, nicht am Prozentzeichen. Wir sehen jedes Jahr Angebote, die mit 50 Prozent gegenüber der UVP werben und trotzdem nicht günstiger sind als im Oktober.

Unser Tipp: Schaut euch vor dem Kauf die Preiskurve an, bei idealo bis zu einem Jahr zurück, bei Geizhals oft noch länger und bei Amazon mit der Browser-Erweiterung Keepa teils bis zu 10 Jahre. So seht ihr auch, ob ein Produkt jedes Jahr zum Black Friday auf denselben Preis fällt oder ob es zum Beispiel am Prime Day schon einmal günstiger war. Wie ihr Rabatte richtig einordnet, erklären wir ausführlich im Beitrag UVP-Rabatt 2026: So erkennt ihr, ob ein Angebot echt günstig ist.

Häufige Fragen

Kann ich wegen „Black Friday“ noch abgemahnt werden?

Wegen der früheren Wortmarke nicht, sie ist gelöscht. Abmahnungen sind aber weiterhin möglich, wenn eine Black-Friday-Werbung gegen das Wettbewerbsrecht verstößt, etwa durch falsche Streichpreise.

Gilt die Löschung auch für „Black Week“ und „Cyber Monday“?

Die Gerichtsverfahren betrafen nur die Wortmarke „Black Friday“. Händler nutzen „Black Week“ und „Cyber Monday“ seit Jahren als allgemeine Aktionsnamen. Solange ein Begriff nicht selbst als Marke eingetragen ist, könnt ihr ihn verwenden.

Darf ich „Black Friday“ in meiner Kleinanzeige schreiben?

Ja. Seit der Löschung gibt es weder für Privatleute noch für Händler markenrechtliche Bedenken gegen den Begriff.

Warum heißt der Tag überhaupt Black Friday?

Der Freitag nach Thanksgiving gilt in den USA traditionell als Start in das Weihnachtsgeschäft. Über die Herkunft des Namens gibt es mehrere Erklärungen, in Deutschland hat sich der Tag seit einigen Jahren als Rabattaktion vor allem im Onlinehandel durchgesetzt.

Fazit

„Black Friday“ ist frei, die Marke ist seit 2023 endgültig gelöscht und seit August 2024 auch aus dem Register entfernt. Händler, Deal-Seiten und ihr selbst könnt den Begriff ohne Sorge verwenden, deshalb heißt es bei uns auch wieder Black Friday statt Schwarzer Freitag. Abmahnrisiken gibt es nur noch bei unsauberen Rabatten, und genau dort solltet ihr auch als Käufer genau hinschauen: Preisverlauf prüfen, UVP-Rabatte kritisch sehen und euer Widerrufsrecht kennen.

Was ihr bei Online-Bestellungen zurückschicken könnt, steht im Beitrag Widerrufsrecht 2026: 14 Tage, Ausnahmen und Rücksendekosten. Weitere Ratgeber rund ums Sparen findet ihr in unserem Magazin.

Quellen

Für diesen Artikel haben wir den Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 27.05.2021 (I ZB 21/20), die Berichte von Legal Tribune Online, e-commerce-magazin und retail-news zum Verlauf und zur endgültigen Löschung der Marke sowie den Ratgeber des Händlerbunds zu Black Friday gelesen. Dazu kommen über 17 Jahre DealGott, in denen wir den Streit seit 2016 selbst miterlebt und unsere Black-Friday-Deals deshalb lange als „Schwarzer Freitag“ angekündigt haben.

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Über den Autor: Andre

Gründer von DealGott.de und seit 2009 Schnäppchenjäger aus Leidenschaft. Jeden Deal prüfe ich selbst, bevor er hier erscheint: Preisvergleich, Versandkosten, Kleingedrucktes. Neben den Schnäppchen gilt meine Begeisterung der Meteorologie und dem Fußball (Oberhausen, olé). Fragen, Anregungen oder ein Deal, der hier fehlt? Schreibt mir, ich bin normalerweise 18 Stunden am Tag per E-Mail für euch erreichbar.

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