Adidas Rugby Poloshirt für ~ 12,90 Euro inklusive Versand

19. November 2011 |   Anzeige 5 Kommentare

image172 Adidas Rugby Poloshirt für 18,25 Euro inklusive Versand

Bei Zavvi gibt es heute das Adidas Rugby Poloshirt für £9.99 zzgl. £0.99 Versand. Umgerechnet sind dies aktuell knapp 12,90 Euro.

Der nächste Preis für das Shirt liegt mit 19,25 bei MandMdirect  (aus UK) zzgl. 4,99 Euro Versand. Bei Adidas selbst kostet das Shirt z.B. 49,95 Euro.

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Zahlen könnt ihr per Kreditkarte oder per Paypal. Wichtig: Lasst den Preis auf Pfund gestellt, denn der Umrechnungskurs bei eurer Bank oder bei Paypal ist besser als der  von Zavvi.

Hinweis zum Thema Zoll + Kanalinseln (von dort verschickt Zavvi manchmal) habe ich noch mal ins Kommentarfeld gepostet. Die Freigrenze liegt bei 22 Euro, bis dahin wird keine Einfuhrumsatzsteuer berechnet. Zoll fällt erst ab einem Warenwert von 150 Euro an.

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Über den Autor: Andre

Gründer von Dealgott.de und Schnäppchenjäger aus Leidenschaft. Neben den Schnäppchen gibt es noch ein großes Fai­ble für die Meteorologie sowie dem Fußball (Oberhausen Ole). Solltet ihr mal eine Frage haben, eine Anregung usw. bin ich normalerweise 18 Stunden am Tag per eMail für euch erreichbar.

Kommentare

  1. Werden Waren von einem Absender aus einem Drittland (hier die Kanalinseln) entgeltlich an einen Empfänger im Zollgebiet
    der Gemeinschaft versandt, können die Waren bis zu einem Warenwert von 150 Euro zollfrei belassen werden. Bei der
    Beurteilung dieser Freigrenze ist lediglich der Warenwert einschließlich ausländischer Umsatzsteuer maßgebend.
    Hinzurechnungen und Abzüge (z. B. Beförderungskosten, ausländische Umsatzsteuer) erfolgen nicht.

    Die Freigrenze von 150 Euro bezieht sich jedoch ausschließlich auf Zölle.

    Für die Einfuhrumsatzsteuer gilt lediglich eine Freigrenze von 22 Euro.

    (Von dieser Befreiung sind im Übrigen alkoholische Erzeugnisse, Parfums und Eau de Toilette, Tabak und Tabakwaren
    generell ausgeschlossen.)

    Wird folglich die Wertgrenze von 22 Euro überschritten, wird die Einfuhrumsatzsteuer erhoben. Wird zudem die Freigrenze
    von 150 Euro überschritten, ist zusätzlich Zoll zu zahlen. Die Einfuhrabgaben entstehen jeweils auf den Gesamtwert der
    Sendung und nicht nur von dem die Freigrenze übersteigenden Wertanteil.

    Der Zollsatz der Ware ist abhängig von der genauen Art und Beschaffenheit der Ware.

    Das Abfertigungsverfahren stellt sich wie folgt dar:

    Anlässlich der Aufgabe des Paketes bei der ausländischen Postverwaltung ist eine Zollinhaltserklärung vom Absender
    abzugeben. Diese wird im internationalen Postverkehr außen auf dem Paket/Päckchen angebracht. Es sollte dort vermerkt
    werden, welche Waren in dem Paket enthalten sind. Die entsprechende Rechnung ist vom Absender dem Paket/Päckchen
    beizulegen bzw. außen an der Sendung anzubringen.

    Die Postsendungen werden nach Ankunft in Deutschland in eine der bundesweit vier sog. Internationalen
    Auswechslungsstellen der Deutschen Post AG verbracht. Dort fertigt die zuständige Zollstelle die Sendung grundsätzlich
    zollrechtlich ab, sofern der Sendung alle erforderlichen Angaben bzw. Unterlagen beigefügt sind und die Einfuhr der
    enthaltenen Waren keinen Verboten und Beschränkungen unterliegt. Die Deutsche Post AG erledigt hierbei alle
    Zollförmlichkeiten in gesetzlicher Vertretung für den Empfänger. Nach Abschluss der zollrechtlichen Abfertigung liefert
    die Deutsche Post AG die Sendung dem Empfänger direkt aus. Gegebenenfalls entstandene Einfuhrabgaben, für die die
    Deutsche Post AG Vorkasse geleistet hat, verlangt sie bei der Auslieferung der Sendung vom Empfänger zurück.

    Kann die Sendung ausnahmsweise nicht abschließend an den Internationalen Auswechslungsstellen abgefertigt werden (z.B.
    wegen fehlender Rechnung), wird die Sendung an das für den Wohnsitz des Empfängers zuständige Zollamt weitergeleitet.
    Die Deutsche Post AG benachrichtigt den Empfänger mit der Benachrichtigung über den Eingang einer Sendung mit
    Drittlandsware von der Weiterleitung an das Zollamt (mit der Angaben der Anschrift und der Öffnungszeiten des Zollamtes)
    und fordert ihn mit der Mitteilung über die Zollbehandlung einer Postsendung auf, die Zollanmeldung selbst bei der
    Zollstelle unter Vorlage der fehlenden Unterlagen (z.B. Rechnung) nachzureichen. Nach Erledigung der zollrechtlichen
    Förmlichkeiten und Entrichtung der Einfuhrabgaben in bar können Sie Ihre Waren direkt von der Zollstelle mitnehmen.

    Sofern die Waren über einen Kurier- bzw. Expressdienst versandt werden, hat der Absender ebenfalls alle erforderlichen
    Angaben zur Sendung dem Kurier- bzw. Expressdienst bei der Abholung mitzuteilen. Die Sendung wird anschließend bei der
    Eingangszollstelle in Deutschland durch den Kurier- bzw. Expressdienst für Sie abgefertigt. Sollten sich bei der
    Abfertigung Unstimmigkeiten ergeben, erfolgt jedoch keine Weiterleitung an das für Sie zuständige Zollamt. Der Kurier-
    bzw. Expressdienst wird in diesen Fällen direkt mit Ihnen in Verbindung treten und weitere Angaben bzw. Nachweise zur
    Sendung verlangen. Auch die Kurier- und Expressdienste gehen für die entstandenen Einfuhrabgaben in Vorkasse und
    verlangen diese bei der Auslieferung von Ihnen zurück.

    In diesem Zusammenhang möchte ich allerdings darauf aufmerksam machen, dass Kurier- und Expressdienste in der Regel
    Gebühren für ihre Abfertigungsleistungen verlangen. Über die Höhe der Gebühren können Ihnen aber nur die entsprechenden
    Kurier- bzw. Expressdienste Auskunft geben.

    Anmerkungen:
    aktuelle Umrechnungskurse können Sie wie folgt ermitteln: http://www.zoll.de/ dann auf der linken Seite in der Rubrik
    “Häufig gesucht” die >Umrechnungskurse< wählen. Für im Postverkehr beförderte Waren werden grundsätzlich die gesamten Portokosten bis zum Bestimmungsort in den Zollwert einbezogen. Ausnahme: Ist die Ware für Ihren persönlichen Gebrauch bestimmt, werden die Portokosten nur hinzugerechnet, wenn diese in der Zollanmeldung angemeldet sind. Als Zollanmeldung gilt u.a. die vom Versender ausgefüllte Zollinhaltserklärung, die der Sendung beizufügen ist. Zum Postverkehr gehören nur Beförderungen durch die Deutsche Post AG, aber nicht durch den Kurierdienst DHL. Bei Kurier- und Expressdiensten werden die Beförderungskosten, also die ausländischen Frachtkosten, immer zum Zollwert hinzugerechnet. Aus rechtlichen Gründen kann diese Auskunft nur unverbindlich erteilt werden. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag

  2. Bekomme es nicht eingestellt das ich per Pay Pal bezahlen möchte . Es geht nur Credit Card . Jemand ein Tipp ?

  3. moin,
    bekomm die meldung das ich nen postcode eingeben soll ?!
    Gibts da auch einen für deutschland, weil ohne postcode geht die bestellung nicht weiter ?

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