[Preisfehler?] Seagate BarraCuda Interne SSD 6.35 cm (2.5 Zoll) 1 TB Retail ZA1000CM10002 SATA III für 89,99€ (Vergleich: 160,22€)

29. Dezember 2018 |   Anzeige 18 Kommentare

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Das könnte ein Preisfehler sein.

Bei Conrad bekommt ihr die Seagate BarraCuda Interne SSD 6.35 cm (2.5 Zoll) 1 TB Retail ZA1000CM10002 SATA III für 89,99€ inklusive Versand.

Woanders kostet diese mindestens 160,22€ außerhalb der Conradgruppe (bei Digitalo und Voelkner zum gleichen Preis zzgl. Versand).

Seid also nicht zu sehr enttäuscht, wenn Conrad die Bestellung storniert. Denn für eine 1TB SSD ist der Preis verdächtig niedrig und im Preisvergleich so oder so.

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Über den Autor: Andre

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Kommentare

  1. Bestelleingangsbestätigung kam gerade, bin mir aber nicht sicher, ob das eine rechtlich verbindliche Auftragsbestätigung ist. Aber egal, kann ja nix passieren außer dass sie die Kohle zurücküberweisen.

  2. Hab gerade die E-Mail bekommen, dass das ganze ein Preisfehler war und Conrad die Bestellung zurückzieht

  3. Frohes Neues! 🙂

    Ja, leider werden wohl gerade die ganzen einschlägigen Bestellungen zurückgewiesen. Keine für den Preis …

    Schöne Grüße von

    Matthias

  4. Conrad hat einfach Adressen und Email-Adressen gesammelt. Schön verarscht als Neujahrsgeschenk.

  5. Wie andre auch, erhieltich gestern ne Storno-Email mit folgenden Text: „vielen Dank für Ihre Bestellung. Wir bedauern Ihnen mitteilen zu müssen, dass die Ihnen bestellte Festplatte SEAGATE SSD 1TB BARRA ZA1000CM10002 mit der Bestell-Nummer 1835666 nicht geliefert werden kann. Der auf unserer Internetseite sowie in der Bestätigungsmail angegebene Preis war fehlerhaft. Aufgrund einer fehlerhaften Eingabe durch einen Mitarbeiter ist der Preis fälschlicherweise mit 89,99 Euro ausgewiesen worden. Der korrekte Preis beträgt 189,99 Euro. Leider lässt es sich nicht vollständig vermeiden, dass bei der großen Sortimentsvielfalt, wie Conrad sie auch online bietet, Fehler auftreten können. Höchst vorsorglich erklären wir die Anfechtung Ihrer Bestellung gemäß §§ 119 Abs. 1, 120 BGB wegen eines offensichtlichen Erklärungsirrtums. Sollte bereits eine Zahlung geleistet worden sein, erhalten Sie in Kürze die entsprechende Rückzahlung. Wir entschuldigen uns für die Ihnen entstandenen Unannehmlichkeiten. Falls Sie weitere Fragen oder Wünsche haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Beste Grüße Ihr Conrad-Team“

  6. Gleiches Verhalten auch bei mir …, aber: Der Kaufvertrag dürfte trotzdem zu dem beworbenen Preis zustande gekommen sein, da Conrad das (Kauf-) Angebot durch Abschluss des Bestellvorgangs zu dem Preis zunächst angenommen hat und dies auch durch Versand der Bestellbestätigung und Nennung des Liefertemins bestätigt hat. Die Onlinewerbung selbst war ja nur die Aufforderung zur Abgabe eines Angeboteszu dem ausgewiesenen Preis … Und: Das zweite Rechtsgeschäft (Zahlung und Annahme derselben) ist ebenfalls rechtsgültig erfolgt, eine Erstattung konnte ich via Paypal bis heute nicht feststellen. Schau‘n wir mal … Schönes Rest-WE noch.

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