Gewährleistung 2026: Eure Rechte nach 6, 12 und 24 Monaten

5. Oktober 2026 |   Anzeige Keine Kommentare
Hände halten ein Geräteteil mit Kabel und Schraubendreher auf einer Werkbank
Symbolbild – KI-generiert / DealGott

Geht ein neu gekauftes Gerät kaputt, habt ihr gegen den Verkäufer 2 Jahre lang gesetzliche Mängelansprüche, die Gewährleistung. Zeigt sich der Mangel im ersten Jahr, wird vermutet, dass er schon beim Kauf da war, danach müsst ihr das selbst beweisen. Eine Garantie ist dagegen ein freiwilliges Versprechen, meist des Herstellers, und gilt zusätzlich zur Gewährleistung. Was ihr nach 6, 12 und 24 Monaten noch verlangen könnt, steht hier. Stand: Oktober 2026.

Das Wichtigste in Kürze

  • Gewährleistung: 2 Jahre ab Lieferung, Anspruch gegen den Verkäufer (§ 438 BGB).
  • Im 1. Jahr wird vermutet, dass der Mangel schon beim Kauf bestand (§ 477 BGB), danach liegt der Beweis bei euch.
  • Zuerst habt ihr Anspruch auf Nacherfüllung: Reparatur oder neue Ware, nach eurer Wahl, auf Kosten des Verkäufers (§ 439 BGB).
  • Bei gebrauchter Ware darf der Händler die Frist auf 1 Jahr verkürzen, aber nur mit ausdrücklicher, gesonderter Vereinbarung (§ 476 BGB).
  • Eine Garantie gilt zusätzlich, die gesetzlichen Ansprüche bleiben unberührt (§ 443 BGB).

Was ist der Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie?

Die Gewährleistung ist gesetzlich vorgeschrieben und richtet sich gegen den Verkäufer, also den Händler, bei dem ihr gekauft habt. Sie greift, wenn die Ware einen Mangel hat. Eine Garantie ist ein freiwilliges Versprechen, meist vom Hersteller, manchmal auch vom Händler, dass die Ware bestimmte Eigenschaften hat oder dass er bei Defekten repariert, ersetzt oder erstattet.

Laut § 443 BGB gilt eine Garantie „unbeschadet der gesetzlichen Ansprüche“. Sie kommt also obendrauf und ersetzt die Gewährleistung nicht. Welche Leistungen eine Garantie umfasst und wie lange sie läuft, legt der Garantiegeber in seinen Bedingungen fest.

Wie lange gilt die Gewährleistung?

Bei beweglichen Sachen wie Elektronik, Haushaltsgeräten oder Kleidung verjähren die Mängelansprüche in 2 Jahren (§ 438 Absatz 1 Nummer 3 BGB). Die Frist beginnt mit der Ablieferung der Ware, also wenn ihr sie erhalten habt (§ 438 Absatz 2 BGB).

Bei gebrauchter Ware darf ein Händler die Frist gegenüber Verbrauchern auf 1 Jahr verkürzen. Das ist laut § 476 Absatz 2 BGB aber nur wirksam, wenn ihr vor dem Kauf eigens darauf hingewiesen wurdet und die Verkürzung ausdrücklich und gesondert vereinbart wurde. Ein Satz im Kleingedruckten reicht dafür nicht.

Was könnt ihr nach 6, 12 und 24 Monaten verlangen?

Entscheidend ist, wer beweisen muss, dass der Mangel schon beim Kauf vorhanden war. Die Tabelle zeigt die Lage bei neu gekaufter Ware:

Zeit seit Lieferung Gewährleistung Wer muss beweisen? Garantie
bis 6 Monate ja Es wird vermutet, dass der Mangel schon da war. falls vorhanden, zusätzlich
6 bis 12 Monate ja Es wird weiter vermutet, dass der Mangel schon da war. falls vorhanden, zusätzlich
12 bis 24 Monate ja Ihr müsst beweisen, dass der Mangel schon beim Kauf bestand. falls vorhanden, zusätzlich
nach 24 Monaten nein, verjährt entfällt nur noch, wenn die Garantie länger läuft

Die Vermutung im ersten Jahr steht in § 477 BGB. Sie gilt nicht, wenn sie mit der Art der Ware oder des mangelhaften Zustands unvereinbar ist. Beim Kauf eines lebenden Tieres gilt sie 6 Monate.

Welche Rechte habt ihr bei einem Mangel?

Zuerst könnt ihr Nacherfüllung verlangen (§ 437 und § 439 BGB). Ihr wählt, ob der Verkäufer den Mangel beseitigt, also repariert, oder euch eine mangelfreie Sache liefert. Die Kosten dafür, zum Beispiel Transport-, Arbeits- und Materialkosten, trägt der Verkäufer.

Klappt die Nacherfüllung nicht, könnt ihr vom Vertrag zurücktreten und bekommt euer Geld zurück, oder ihr mindert den Kaufpreis. Unter weiteren Voraussetzungen kommt auch Schadensersatz infrage (§ 437 Nummer 2 und 3 BGB).

Defekter Toaster in einem Karton auf der Küchenarbeitsplatte
Symbolbild – KI-generiert / DealGott

An wen wendet ihr euch: Händler oder Hersteller?

Für die Gewährleistung immer an den Verkäufer, also den Shop, bei dem ihr gekauft habt. Die gesetzlichen Mängelansprüche richten sich gegen ihn, nicht gegen den Hersteller. Für eine Garantie wendet ihr euch an den, der sie gegeben hat, meist den Hersteller.

In den ersten 12 Monaten ist der Weg über die Gewährleistung meist der einfachere, weil der Verkäufer beweisen müsste, dass der Mangel nicht schon beim Kauf vorhanden war. Danach lohnt der Blick in eine Herstellergarantie, falls es eine gibt. Was sie abdeckt und welche Nachweise ihr braucht, steht in den Garantiebedingungen des Herstellers.

Wie meldet ihr einen Mangel richtig?

Meldet den Mangel schriftlich, zum Beispiel per E-Mail, mit Bestellnummer, Kaufdatum und einer kurzen Beschreibung des Defekts. Fotos oder ein kurzes Video helfen. Sagt klar, ob ihr Reparatur oder Ersatz wollt, und setzt eine angemessene Frist.

Hebt Rechnung oder Bestellbestätigung bis zum Ende der 2 Jahre auf. Ohne Kaufnachweis wird es schwer, den Liefertermin und damit den Fristbeginn nachzuweisen.

Häufige Fragen

Gilt die Gewährleistung auch bei Angeboten und reduzierter Ware?

Ja. Die gesetzlichen Mängelansprüche hängen nicht vom Preis ab, auch reduzierte Neuware hat 2 Jahre Gewährleistung.

Gilt die Gewährleistung beim Kauf von privat?

Die Regeln zur Beweislast und zur Verkürzung in §§ 476 und 477 BGB gelten für Käufe von Verbrauchern bei Unternehmern. Beim Kauf von privat gelten diese Verbraucherschutzregeln nicht, lest die Vereinbarungen im Kaufvertrag genau.

Verlängert sich die Frist nach einer Reparatur?

Die 2 Jahre beginnen mit der Lieferung der Ware. Ob eine Reparatur oder ein Austausch die Frist beeinflusst, hängt vom Einzelfall ab, fragt im Zweifel bei der Verbraucherzentrale nach.

Muss ich die Garantie annehmen statt Gewährleistung?

Nein. Ihr könnt frei wählen, ob ihr euch an den Verkäufer (Gewährleistung) oder an den Garantiegeber (Garantie) wendet.

Fazit

Bei einem Defekt in den ersten 12 Monaten wendet euch an den Händler und verlangt Reparatur oder Ersatz, die Beweislast liegt dann bei ihm. Zwischen 12 und 24 Monaten habt ihr weiterhin Gewährleistung, müsst den Mangel aber selbst belegen, prüft dann zusätzlich eine Herstellergarantie. Bewahrt Rechnungen mindestens 2 Jahre auf.

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Quellen

Für diesen Artikel haben wir §§ 437, 438, 439, 443, 476 und 477 des Bürgerlichen Gesetzbuchs auf gesetze-im-internet.de gelesen. Dazu kommt unsere eigene Erfahrung aus über 17 Jahren DealGott.

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Über den Autor: Andre

Gründer von DealGott.de und seit 2009 Schnäppchenjäger aus Leidenschaft. Jeden Deal prüfe ich selbst, bevor er hier erscheint: Preisvergleich, Versandkosten, Kleingedrucktes. Neben den Schnäppchen gilt meine Begeisterung der Meteorologie und dem Fußball (Oberhausen, olé). Fragen, Anregungen oder ein Deal, der hier fehlt? Schreibt mir, ich bin normalerweise 18 Stunden am Tag per E-Mail für euch erreichbar.

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