
Kommt euer Flug mindestens 3 Stunden zu spät am Ziel an, wird er kurzfristig annulliert oder werdet ihr nicht mitgenommen, stehen euch nach der EU-Fluggastrechteverordnung 250, 400 oder 600 Euro pro Person zu. Die Höhe hängt von der Flugstrecke ab. Kein Geld gibt es, wenn die Airline außergewöhnliche Umstände nachweist. Die 2026 beschlossene Reform ändert an Schwelle und Beträgen nichts. Stand: Oktober 2026.
Das Wichtigste in Kürze
- Ausgleich: 250 Euro bis 1.500 km, 400 Euro bis 3.500 km (innerhalb der EU auch darüber), 600 Euro bei allen anderen Flügen.
- Verspätung zählt ab 3 Stunden bei der Ankunft am Endziel, Annullierung, wenn ihr weniger als 14 Tage vorher informiert werdet.
- Ab 2 bis 4 Stunden Wartezeit (je nach Strecke) muss die Airline Essen, Getränke und nötigenfalls ein Hotel stellen.
- In Deutschland verjähren die Ansprüche nach 3 Jahren, gerechnet ab Ende des Jahres, in dem der Flug stattfand.
- Die Schlichtung Reise & Verkehr hilft kostenlos, wenn die Airline nach 2 Monaten nicht zahlt.
Wann steht euch eine Entschädigung für einen Flug zu?
Ihr habt Anspruch auf eine pauschale Ausgleichszahlung, wenn euch die Beförderung verweigert wird, wenn euer Flug kurzfristig annulliert wird oder wenn ihr euer Endziel mit 3 Stunden oder mehr Verspätung erreicht. Grundlage ist die Verordnung (EG) Nr. 261/2004. Für Verspätungen steht die Ausgleichszahlung nicht ausdrücklich in der Verordnung, sondern geht auf den Europäischen Gerichtshof zurück: Er hat am 19.11.2009 entschieden (Rechtssachen C-402/07 und C-432/07, Sturgeon), dass Fluggäste mit 3 Stunden Verspätung am Endziel wie bei einer Annullierung entschädigt werden, und das am 23.10.2012 bestätigt (C-581/10 und C-629/10, Nelson).
Die Verordnung gilt für alle Flüge, die in einem EU-Land starten, egal mit welcher Airline. Für Flüge aus einem Nicht-EU-Land in die EU gilt sie nur, wenn eine Airline aus der EU fliegt. Voraussetzung ist eine bestätigte Buchung und dass ihr rechtzeitig zum Check-in erscheint, ohne andere Angabe spätestens 45 Minuten vor Abflug. Wer kostenlos oder zu einem nicht öffentlich erhältlichen Sondertarif fliegt, hat keinen Anspruch, Prämientickets aus Vielfliegerprogrammen sind aber erfasst.
Wie viel Geld bekommt ihr bei Verspätung oder Annullierung?
Die Ausgleichszahlung beträgt 250, 400 oder 600 Euro pro Person, je nach Flugentfernung. Gemessen wird die Großkreisentfernung bis zum letzten Zielort, also die kürzeste Strecke über die Erdoberfläche, nicht die tatsächlich geflogene Route.
| Flugstrecke | Ausgleich pro Person | Halbiert, wenn Ersatzflug höchstens so viel später ankommt | Betreuung ab Abflugverspätung von |
|---|---|---|---|
| bis 1.500 km | 250 Euro | 2 Stunden | 2 Stunden |
| innerhalb der EU über 1.500 km und alle anderen Flüge von 1.500 bis 3.500 km | 400 Euro | 3 Stunden | 3 Stunden |
| alle übrigen Flüge (über 3.500 km, außerhalb der EU) | 600 Euro | 4 Stunden | 4 Stunden |
Die Airline zahlt in bar, per Überweisung oder per Scheck. Einen Reisegutschein statt Geld darf sie nur geben, wenn ihr schriftlich zustimmt. Auf einen Gutschein müsst ihr euch also nicht einlassen.

Wann gibt es bei einer Annullierung kein Geld?
Keine Ausgleichszahlung gibt es, wenn euch die Airline mindestens 2 Wochen vor dem geplanten Abflug über die Annullierung informiert. Bei kürzerer Vorwarnung entfällt der Anspruch nur, wenn sie euch zugleich einen passenden Ersatzflug anbietet.
- Information 2 Wochen bis 7 Tage vorher: kein Ausgleich, wenn der Ersatzflug höchstens 2 Stunden früher startet und höchstens 4 Stunden später ankommt.
- Information weniger als 7 Tage vorher: kein Ausgleich, wenn der Ersatzflug höchstens 1 Stunde früher startet und höchstens 2 Stunden später ankommt.
Ob und wann ihr informiert wurdet, muss die Airline beweisen. Unabhängig vom Ausgleich könnt ihr bei jeder Annullierung zwischen der Erstattung des Ticketpreises binnen 7 Tagen und einem Ersatzflug wählen.
Was gilt als außergewöhnlicher Umstand?
Die Airline muss nicht zahlen, wenn sie nachweist, dass die Störung auf außergewöhnliche Umstände zurückgeht, die sich auch mit allen zumutbaren Maßnahmen nicht hätten vermeiden lassen. Die Verordnung nennt als Beispiele politische Instabilität, Wetter, das den Flug unmöglich macht, Sicherheitsrisiken, unerwartete Flugsicherheitsmängel und Streiks, die den Betrieb der Airline beeinträchtigen.
Dazu zählt auch eine Entscheidung der Flugsicherung zu einem bestimmten Flugzeug an einem bestimmten Tag, wenn die Airline alles Zumutbare getan hat, um die Verspätung zu verhindern. Die Beweislast liegt bei der Airline. Lehnt sie mit diesem Argument ab, solltet ihr euch die Begründung schriftlich geben lassen.
Welche Betreuung muss die Airline am Flughafen leisten?
Verzögert sich der Abflug um 2 Stunden (bis 1.500 km), 3 Stunden (bis 3.500 km) oder 4 Stunden (längere Strecken), muss die Airline euch kostenlos Mahlzeiten und Erfrischungen passend zur Wartezeit anbieten. Dazu kommen 2 Telefonate oder 2 E-Mails.
Verschiebt sich der Abflug auf den nächsten Tag, muss die Airline außerdem das Hotel und den Transfer zwischen Flughafen und Hotel bezahlen. Bei mindestens 5 Stunden Verspätung könnt ihr auf den Flug verzichten und euch den Ticketpreis binnen 7 Tagen erstatten lassen. Diese Betreuung steht euch auch bei außergewöhnlichen Umständen zu, nur der Ausgleich entfällt dann.

Wie fordert ihr die Entschädigung ein und bis wann?
Zuerst fordert ihr das Geld direkt bei der Airline an, die den Flug durchgeführt hat, am besten schriftlich mit Buchungsnummer, Flugnummer, Datum und tatsächlicher Ankunftszeit. Hebt Bordkarte und Buchungsbestätigung auf und notiert die tatsächliche Ankunftszeit.
Zahlt die Airline nicht oder antwortet sie nicht, könnt ihr die Schlichtung Reise & Verkehr in Berlin einschalten. Das Verfahren ist für Verbraucher kostenlos, die Kosten tragen die beteiligten Unternehmen. Voraussetzung: Ihr habt der Airline mindestens 2 Monate Zeit für eine Antwort gegeben, die Airline ist Mitglied der Schlichtungsstelle, und der Fall liegt nicht schon vor Gericht. Ein Verfahren dauert dort in der Regel bis zu 3 Monate. Das Luftfahrt-Bundesamt nimmt zwar Beschwerden entgegen und kann Bußgelder verhängen, Geld für einzelne Fluggäste treibt es aber nicht ein.
In Deutschland gilt für den Anspruch die regelmäßige Verjährungsfrist von 3 Jahren (§ 195 BGB). Sie beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist (§ 199 BGB). Für einen Flug im Oktober 2026 habt ihr also bis zum 31.12.2029 Zeit.
Was ändert die Reform der Fluggastrechte?
Die Schwelle von 3 Stunden und die Beträge von 250, 400 und 600 Euro bleiben laut Rat der EU weitgehend unverändert. Rat und Parlament haben sich am 15.06.2026 geeinigt, der Rat hat die Reform am 13.07.2026 endgültig angenommen. Die neuen Regeln gelten 12 Monate und 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der EU, bis dahin gilt die Verordnung in ihrer bisherigen Form.
Neu wird unter anderem:
- Die Airline muss euch bei einer Verspätung mit Ausgleichsanspruch innerhalb von 96 Stunden nach der Ankunft elektronisch informieren und einen Antrag innerhalb von 30 Tagen beantworten.
- Erfrischungen gibt es nach 2 Stunden Wartezeit, eine Mahlzeit nach 3 Stunden und danach alle 5 Stunden (bis zu 3 pro Tag).
- Bietet die Airline nach einer Annullierung nicht innerhalb von 3 Stunden einen Ersatz an, dürft ihr selbst umbuchen und bis zu 400 Prozent des ursprünglichen Ticketpreises zurückverlangen.
- Die Airline darf euch den Rückflug nicht verweigern, nur weil ihr den Hinflug nicht angetreten habt („No-show“).
Häufige Fragen
Bekommen auch Kinder eine Entschädigung?
Ja, der Ausgleich gilt pro Fluggast mit bestätigter Buchung. Ausgenommen sind nur Fluggäste, die kostenlos oder zu einem nicht öffentlich erhältlichen Tarif reisen.
Zählt die Abflug- oder die Ankunftszeit?
Für die Entschädigung zählt die Verspätung bei der Ankunft am Endziel. Für Essen, Getränke und Hotel zählt dagegen die Verspätung beim Abflug.
Was ist mit Umsteigeverbindungen?
Maßgeblich ist das Endziel laut Ticket. Verpasst ihr bei einer durchgehend gebuchten Verbindung den Anschluss und kommt 3 Stunden oder mehr später am Endziel an, zählt die gesamte Strecke bis dorthin.
Muss ich einen Gutschein der Airline annehmen?
Nein. Ein Reisegutschein statt Geld ist nur mit eurer schriftlichen Zustimmung zulässig. Ohne Zustimmung zahlt die Airline in bar, per Überweisung oder Scheck.
Was bekomme ich bei einer Herabstufung in eine niedrigere Klasse?
Die Airline muss binnen 7 Tagen einen Teil des Ticketpreises erstatten: 30 Prozent bis 1.500 km, 50 Prozent bis 3.500 km und 75 Prozent bei längeren Flügen.
Fazit
Bei 3 Stunden Verspätung am Ziel, einer Annullierung mit weniger als 14 Tagen Vorlauf oder einer Nichtbeförderung solltet ihr die Ausgleichszahlung immer einfordern, denn sie beträgt 250 bis 600 Euro pro Person. Schreibt zuerst die Airline an, lehnt Gutscheine ab, wenn ihr Geld wollt, und schaltet nach 2 Monaten ohne Zahlung die kostenlose Schlichtungsstelle ein. Achtet auf die Verjährung nach 3 Jahren zum Jahresende.
Mehr zur kostenlosen Schlichtung lest ihr in unserem Beitrag zur Schlichtungsstelle Reise & Verkehr. Aktuelle Angebote für die nächste Reise findet ihr in unserer Kategorie Reise & Hotel, zum Beispiel die Lastminute-Herbst-Aktion für Flug und Hotel.
Quellen
Für diesen Artikel haben wir die Verordnung (EG) Nr. 261/2004 im Wortlaut auf EUR-Lex, die Pressemitteilungen des Rates der EU vom 15.06.2026 und 13.07.2026 zur Reform der Fluggastrechte, die Berichterstattung der Legal Tribune Online zu den EuGH-Urteilen Sturgeon (19.11.2009) und Nelson (23.10.2012), §§ 195 und 199 BGB auf gesetze-im-internet.de, die Hinweise des Luftfahrt-Bundesamts zum Beschwerdeverfahren und die Angaben der Schlichtung Reise & Verkehr zum Schlichtungsverfahren gelesen. Dazu kommt unsere eigene Erfahrung aus über 17 Jahren DealGott.
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