
Geht ein Paket von einem Online-Händler auf dem Weg zu euch verloren oder kommt beschädigt an, trägt der Händler das Risiko: Er darf den Kaufpreis erst verlangen, wenn ihr die Ware nachweislich erhalten habt. Das regelt § 475 BGB für Käufe von Verbrauchern bei Unternehmern. Anders ist es bei einem vereinbarten Ablageort, bei Annahme durch den Nachbarn und beim Kauf von privat. Was ihr in jedem Fall tun solltet, steht hier. Stand: Oktober 2026.
Das Wichtigste in Kürze
- Bei Käufen beim Händler geht das Risiko erst mit der Übergabe an euch über (§ 475 Absatz 2 BGB).
- Der Händler darf den Kaufpreis erst fordern, wenn ihr die Ware nachweislich erhalten habt.
- Einen Anspruch auf erneute Lieferung habt ihr bei Verlust nicht unbedingt, jedenfalls dann nicht, wenn der Händler einen zuverlässigen Paketdienst gewählt hat.
- Verdeckte Transportschäden könnt ihr in der Regel noch 7 Tage nach Erhalt reklamieren.
- Beim Kauf von privat geht das Risiko in der Regel mit der Abgabe beim Paketdienst auf euch über (§ 447 BGB).
Wer haftet, wenn ein bestelltes Paket verloren geht?
Bei einer Bestellung bei einem Händler der Händler. Normalerweise geht beim Versendungskauf die Gefahr auf den Käufer über, sobald der Verkäufer die Ware dem Transporteur übergibt (§ 447 BGB). Für Käufe von Verbrauchern bei Unternehmern gilt das aber nur, wenn ihr selbst den Transporteur beauftragt habt und der Händler ihn euch nicht vorher genannt hat (§ 475 Absatz 2 BGB). Beim normalen Online-Kauf ist das nicht der Fall.
Der Händler darf den Kaufpreis deshalb erst verlangen, wenn ihr die Ware nachweislich erhalten habt. Dafür ist in der Regel eine persönliche Übergabe durch den Paketdienst nötig. Habt ihr schon bezahlt und die Ware kommt nicht an, bekommt ihr euer Geld zurück.
Muss der Händler noch einmal liefern?
Nicht unbedingt. Bei Verlust auf dem Versandweg könnt ihr allerdings nicht verlangen, dass die Ware noch einmal geliefert wird, jedenfalls dann nicht, wenn der Händler einen zuverlässigen Paketdienst ausgesucht hat. Das geht auf ein Urteil des Bundesgerichtshofs zurück (Az. VIII ZR 302/02). Bezahlen müsst ihr dann aber auch nichts.
Wollt ihr die Ware weiterhin haben, fragt beim Händler nach, ob er erneut liefert, oder bestellt neu, sobald euer Geld erstattet ist.
Was gilt bei Ablageort und Nachbar?
Hier ändert sich die Lage. Die Tabelle zeigt, wer in welchem Fall das Risiko trägt:
| Situation | Wer trägt das Risiko? |
|---|---|
| Paket geht beim Transport vom Händler zu euch verloren | Händler |
| Zusteller übergibt an eine nicht bevollmächtigte Person oder es wird nach dem Abstellen vor der Tür gestohlen | Händler |
| Übergabe an ein Familienmitglied, danach verschwindet das Paket | in der Regel ihr |
| Nachbar hat angenommen | Paketdienst haftet danach regelmäßig nicht mehr, der Nachbar muss sorgfältig aufbewahren |
| Ablage an einem vereinbarten Ort (Garage, Carport), ihr wurdet informiert | Paketdienst haftet regelmäßig nicht |
| Kauf von privat, Verkäufer gibt Paket beim Paketdienst ab | in der Regel ihr als Käufer |
| Rücksendung bei Widerruf geht verloren | Händler |
Ein Nachbar muss kein fremdes Paket annehmen. Tut er es, muss er es sorgfältig aufbewahren und darf es nicht einfach vor eure Tür stellen, sonst kann er selbst haften.
Was tun, wenn das Paket beschädigt ankommt?
Ist die Verpackung sichtbar beschädigt, öffnet das Paket möglichst in Anwesenheit des Zustellers und lasst den Schaden sofort festhalten. Ein Nachbar sollte ein sichtbar beschädigtes Paket am besten gar nicht annehmen, damit ihr selbst entscheiden könnt.
Wer ein beschädigtes Paket annimmt und unterschreibt, bestätigt damit die ordnungsgemäße Zustellung und muss im Streitfall beweisen, dass Absender oder Paketdienst den Schaden verursacht haben. Schäden, die von außen nicht zu sehen sind, könnt ihr in der Regel noch 7 Tage nach Erhalt reklamieren. Meldet sie so schnell wie möglich und macht Fotos von Verpackung und Inhalt.

An wen wendet ihr euch zuerst?
Bei einer Bestellung immer zuerst an den Händler, denn mit ihm habt ihr den Kaufvertrag. Den Transportvertrag hat der Absender mit dem Paketdienst geschlossen, ihr seid daran nicht beteiligt. Den Paketdienst könnt ihr trotzdem bitten, mit der Sendungsnummer nach einem verlorenen Paket zu suchen.
Setzt Händler und Paketdienst eine Frist zur Lieferung. Verstreicht sie, könnt ihr ein Schlichtungsverfahren bei der Bundesnetzagentur beantragen, vor allem wenn ihr schon bezahlt habt und der Händler die Erstattung verweigert.
Was gilt bei Rücksendungen?
Schickt ihr Ware im Rahmen des Widerrufs zurück, trägt der Händler das Risiko der Rücksendung (§ 355 Absatz 3 BGB). Geht das Paket verloren oder wird beschädigt, schuldet ihr keinen Ersatz und bekommt euer Geld trotzdem zurück.
Behaltet den Einlieferungsbeleg der Rücksendung, bis das Geld auf eurem Konto ist. Damit könnt ihr nachweisen, dass ihr das Paket abgeschickt habt.
Häufige Fragen
Muss ich bezahlen, wenn das Paket nie ankommt?
Nein, bei einer Bestellung beim Händler nicht. Er darf den Kaufpreis erst verlangen, wenn ihr die Ware nachweislich erhalten habt.
Was ist, wenn der Zusteller das Paket einfach vor die Tür gestellt hat?
Ohne Vereinbarung und wird es gestohlen, geht der Verlust auf das Konto des Händlers. Habt ihr einen Ablageort vereinbart und wurdet informiert, haftet der Paketdienst regelmäßig nicht mehr.
Wie lange kann ich einen verdeckten Schaden melden?
In der Regel 7 Tage nach Erhalt. Meldet ihn so schnell wie möglich nach dem Öffnen.
Gilt das auch beim Kauf über Kleinanzeigen?
Beim Kauf von privat gilt § 447 BGB: Das Risiko geht in der Regel auf euch über, sobald der Verkäufer das Paket beim Versanddienst abgibt.
Fazit
Bei Online-Bestellungen beim Händler zahlt ihr nur, wenn das Paket ankommt, das Transportrisiko liegt beim Händler. Öffnet beschädigte Pakete möglichst vor dem Zusteller, meldet verdeckte Schäden innerhalb von 7 Tagen und wendet euch immer zuerst an den Händler. Beim Kauf von privat lohnt sich versicherter Versand.
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Quellen
Für diesen Artikel haben wir §§ 355, 447 und 475 des Bürgerlichen Gesetzbuchs auf gesetze-im-internet.de sowie die Ratgeber der Verbraucherzentrale „Was tun, wenn meine Online-Bestellung nach dem Versand nicht ankommt?“ und „Worauf Sie als Empfänger eines Pakets achten sollten“ gelesen. Dazu kommt unsere eigene Erfahrung aus über 17 Jahren DealGott.
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